Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026 — enthält zugleich die Nutzungsbedingungen für Website und Buchungstool (§5)
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Salim Ekinci, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Truxi, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg (im Folgenden „TRUXI") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde") über die entgeltliche Durchführung von Möbeltransporten, Umzügen, Kurierfahrten, Sperrmüllabholungen sowie bundesweite Transportfahrten. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur eine der beiden Gruppen betreffen.
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich TRUXI. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TRUXI ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot von TRUXI dar. Mit der Anfrage über das Buchungsformular, per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit TRUXI ab.
Der Eingang einer über das Buchungsformular gestellten Anfrage wird unverzüglich automatisch per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert die Einzelheiten der Anfrage, stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots dar.
Der Vertrag kommt zustande, wenn TRUXI das Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch annimmt. Mit der Annahme werden die bestätigten Preissätze (Tarif) sowie die auf Basis der Kundenangaben erstellte Preiskalkulation Bestandteil des Vertrags (siehe §6).
Der Kunde ist an seine Anfrage 48 Stunden ab deren Absendung gebunden, längstens jedoch bis zum Beginn des angefragten Termins. Nimmt TRUXI das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde ist nicht mehr an seine Anfrage gebunden.
§3 Leistungsumfang
TRUXI erbringt insbesondere folgende Leistungen, jeweils mit transparenter Preiskalkulation vor der Buchung:
- Möbeltaxi (Einzeltransport von Möbelstücken)
- Privat- und Büroumzüge
- Kurierdienst
- Sperrmüllabholung
- Bundesweite Transporte
Auf Wunsch werden Helfer für Tragearbeiten, Treppenservice sowie Möbelmontage und -demontage gestellt. Diese Zusatzleistungen sind, sofern sie bei Vertragsschluss vereinbart wurden, in der bestätigten Kalkulation enthalten und werden zu den bestätigten Sätzen abgerechnet (siehe §6).
§4 Einsatz geprüfter Transportpartner (Subunternehmer)
TRUXI erbringt die Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte und geprüfte gewerbliche Transportunternehmen als Subunternehmer (Transportpartner). Zum Einsatz kommen ausschließlich Unternehmen, die
- ein eigenes Gewerbe führen und die Leistung mit eigenem, ordnungsgemäß beschäftigtem Personal erbringen,
- eine gültige Frachtführerhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung nachgewiesen haben und
- über die für den jeweiligen Transport erforderlichen Erlaubnisse verfügen (bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht insbesondere die Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz bzw. die EU-Lizenz).
Auch beim Einsatz von Subunternehmern bleibt TRUXI alleiniger Vertragspartner des Kunden; ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem eingesetzten Subunternehmer kommt nicht zustande. Der Kunde richtet sämtliche Ansprüche ausschließlich an TRUXI; für eingesetzte Subunternehmer haftet TRUXI wie für eigenes Handeln (§ 428 HGB, siehe §14).
§5 Nutzung der Website und des Buchungstools (Nutzungsbedingungen)
Das Buchungstool und die weiteren Funktionen der Website dürfen nur zur Anbahnung und Abwicklung eigener Buchungen genutzt werden. Eine automatisierte, systematische oder missbräuchliche Nutzung (z. B. Scraping, massenhafte Preisabfragen, Übermittlung rechtswidriger Inhalte) ist untersagt.
Der Kunde versichert, alle im Rahmen der Buchung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen (siehe auch §11).
Lädt der Kunde Fotos hoch (z. B. vom Transportgut oder von Zugangswegen), dürfen diese keine Rechte Dritter verletzen; Personen dürfen nur mit deren Einwilligung erkennbar abgebildet sein. Der Kunde räumt TRUXI an den Fotos ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ausschließlich zur Prüfung, Kalkulation, Disposition und Dokumentation des Auftrags ein. Einzelheiten zur Speicherung und Löschung regelt die Datenschutzerklärung (§17).
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website wird nicht geschuldet. Buchungen sind auch telefonisch möglich.
§6 Preise und Abrechnung
Sämtliche genannten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, Anfahrt, Maut und Kraftstoff.
Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss bestätigten Preissätze (Tarif): der Fahrzeug-Grundpreis einschließlich der ersten 30 Minuten Servicezeit, der Minutenpreis für jede weitere Minute, der Kilometerpreis, der Helfer-Stundensatz (Mindestberechnung 60 Minuten je gebuchtem Helfer), die Gebühr je zusätzlichem Zwischenstopp sowie ein gegebenenfalls vor der Buchung ausgewiesener Zuschlag (z. B. für Wochenendtermine). Ein gegebenenfalls geltender Mindestauftragswert wird vor der Buchung ausgewiesen. Diese Sätze ändern sich nach Vertragsschluss nicht.
Der bei der Buchung genannte Gesamtbetrag ist eine Kalkulation auf Grundlage der Angaben des Kunden (voraussichtliche Dauer, Strecke, Helferanzahl, Stopps). Abgerechnet wird die tatsächlich angefallene Servicezeit, also die Fahrt zwischen Belade- und Entladeort sowie das Be- und Entladen, zu den bestätigten Sätzen; Pausen werden nicht berechnet. Fällt die tatsächliche Servicezeit kürzer aus als kalkuliert, verringert sich der Gesamtbetrag entsprechend; dauert sie länger, erhöht er sich entsprechend.
Wird ein Angebot ausdrücklich als Festpreis oder Pauschale bestätigt (z. B. eine Entrümpelung nach Foto-Begutachtung), gilt dieser Preis unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Sonderleistungen, die bei Buchung nicht vereinbart wurden (z. B. Spezialverpackung, Halteverbotszonen), werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
§7 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung wird mit vollständiger Erbringung der Leistung fällig und ist an TRUXI zu zahlen. Der Kunde kann bar oder per EC-Karte direkt beim Fahrer zahlen; auf Wunsch ist auch eine Überweisung gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer möglich. Bei Transporten über mehrere hundert Kilometer kann eine Vorauszahlung von bis zu 50 % vereinbart werden. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist TRUXI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung zu verlangen.
§8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen über die Beförderung von Gütern sowie über Dienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da TRUXI Transporte und Umzüge stets für einen konkret vereinbarten Termin durchführt, steht dem Kunden für diese Leistungen kein Widerrufsrecht zu. Für die kostenfreie Stornierung oder Verschiebung eines Termins gilt stattdessen die Regelung in §9.
§9 Stornierung und Verschiebung
Für die kostenfreie Stornierung oder Verschiebung sowie für eine eventuelle Stornogebühr gilt die folgende, nach Vorlaufzeit gestaffelte Regelung (Prozentsatz bezogen auf den bei der Buchung kalkulierten Brutto-Gesamtbetrag bzw. einen ausdrücklich vereinbarten Festpreis):
- Innerhalb von 30 Minuten nach Buchung sowie mehr als 24 Stunden vor dem Termin: kostenlos.
- 9 bis 24 Stunden vor dem Termin: 30 % des kalkulierten Auftragswerts.
- 2 bis 9 Stunden vor dem Termin: 50 % des kalkulierten Auftragswerts.
- Weniger als 2 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show): 100 % des kalkulierten Auftragswerts.
Bei den vorgenannten Pauschalen werden ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Erwerb von TRUXI angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass TRUXI kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Gebühr entsprechend. TRUXI behält sich vor, in begründeten Einzelfällen auf eine Stornogebühr zu verzichten.
§10 Termine und Zeitfenster
Termine werden, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin bestätigt ist, als Zeitfenster für das Eintreffen des Fahrzeugs vereinbart. Über absehbare erhebliche Verzögerungen informiert TRUXI den Kunden unverzüglich.
Verzögert sich der Beginn der Leistung aus Gründen, die TRUXI zu vertreten hat, erheblich, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; Stornogebühren nach §9 fallen in diesem Fall nicht an. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, nicht bereitgestellter Parkplatz, Abwesenheit), gelten als Servicezeit und werden nach §6 abgerechnet; die Regelung zum Nichterscheinen in §9 bleibt unberührt.
§11 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- vollständige und richtige Angabe der Adressen, Etagen, Zugangswege, Möbelstücke und Sonderhinweise;
- die Bereitstellung eines geeigneten Parkplatzes vor Start- und Zieladresse (ggf. mit Halteverbot);
- die rechtzeitige Reservierung von Aufzügen, sofern vorhanden;
- die transportsichere Verpackung des Transportguts, sofern kein Verpackungsservice gebucht wurde;
- die Demontage von Möbeln, sofern keine Helfer für die Demontage gebucht wurden;
- die Anwesenheit oder Bevollmächtigung einer volljährigen Person zur Übergabe und Abnahme;
- den Eigentransport von Wertsachen und höchstpersönlichen Gegenständen (siehe §12).
Verzögerungen aufgrund unrichtiger Angaben (z. B. größere Möbel, höhere Etage, fehlende Parkmöglichkeit) gehen als tatsächliche Servicezeit in die Abrechnung nach §6 ein; bei ausdrücklich vereinbarten Festpreisen berechtigen sie TRUXI zur Anpassung des Preises in angemessener Höhe.
§12 Ausgeschlossene und beschränkt zugelassene Güter
Von der Beförderung ausgeschlossen sind:
- gefährliche Stoffe und Güter im Sinne des Gefahrgutrechts (insbesondere explosive, leicht entzündliche, ätzende, giftige oder radioaktive Stoffe);
- Waffen und Munition sowie Betäubungsmittel und sonstige Gegenstände, deren Besitz oder Beförderung gesetzlich verboten ist;
- lebende Tiere;
- Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere und vergleichbare Wertsachen sowie wichtige persönliche Dokumente;
- leicht verderbliche oder temperaturgeführte Waren.
Nur eingeschränkt befördert werden: Matratzen und Polstermöbel nur in geschlossenem Schutzbezug, Gasflaschen nur vollständig entleert, Kühl- und Gefriergeräte nur abgetaut, Flüssigkeiten nur in dicht verschlossenen Behältern.
Stellt sich erst am Termin heraus, dass ausgeschlossene Güter befördert werden sollen oder die vorgenannten Beschränkungen nicht eingehalten sind, kann TRUXI die Beförderung der betroffenen Gegenstände oder — wenn der Auftrag dadurch insgesamt undurchführbar wird — die gesamte Leistung ablehnen. Im Fall der Ablehnung der gesamten Leistung gilt die Staffel nach §9 entsprechend (kurzfristige Stornierung). Die gesetzliche Haftung des Kunden für Schäden, die aus unzureichenden Angaben, unzureichender Verpackung oder fehlender Kennzeichnung entstehen, bleibt unberührt.
§13 Sperrmüllabholung und Entrümpelung
Bei Sperrmüllabholungen und Entrümpelungen gehen die übergebenen Gegenstände mit der Übergabe in das Eigentum von TRUXI über und werden fachgerecht entsorgt bzw. verwertet. Der Kunde versichert, dass die Gegenstände frei von Schad- und Gefahrstoffen sind (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Öle, asbesthaltige Materialien); die Entsorgung solcher Stoffe ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
§14 Haftung
TRUXI haftet für Verlust oder Beschädigung des Transportguts nach den gesetzlichen Vorschriften des Fracht- und Speditionsrechts (§§ 407 ff. HGB), bei Umzügen nach den besonderen Vorschriften über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB). Bei Umzügen ist die Haftung nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird; bei sonstigen Transporten nach § 431 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) je Kilogramm des Rohgewichts.
Wichtige Hinweise zur Haftung bei Umzügen — Unterrichtung nach § 451g HGB
Bei einem Umzug ist die Haftung von TRUXI für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird (§ 451e HGB). Der Kunde kann vor der Buchung eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Umzugsgut gegen weitergehende Schäden versichern lassen (Transportversicherung). Sprich uns dazu bitte vor dem Termin an.
Schadensanzeige bei Umzügen (§ 451f HGB): Äußerlich erkennbare Schäden müssen TRUXI spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden. Die Anzeige bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@truxi.de); zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wird die Anzeige unterlassen, erlöschen die Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts.
Bei sonstigen Transporten (kein Umzug) gilt § 438 HGB: Äußerlich erkennbare Schäden sind spätestens bei der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.
Unabhängig davon empfehlen wir, Schäden bei der Übergabe gemeinsam mit dem Fahrer im Übergabeprotokoll zu dokumentieren und zu fotografieren; das erleichtert die zügige Regulierung. Maßgeblich bleiben die vorstehenden gesetzlichen Fristen.
Soweit TRUXI zur Ausführung der Beförderung Subunternehmer oder sonstige Hilfspersonen einsetzt, haftet TRUXI für deren Handlungen und Unterlassungen wie für eigenes Handeln (§ 428 HGB). Der Kunde kann seine Ansprüche damit unmittelbar gegen TRUXI geltend machen. Einzelheiten zu Haftung und Schadensfall finden sich auf der Seite Versicherung und Haftung.
Im Übrigen haftet TRUXI unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TRUXI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten ferner nicht, soweit das Gesetz eine unbeschränkte Haftung zwingend vorsieht (insbesondere § 435 HGB).
§15 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Wird TRUXI die rechtzeitige oder vollständige Leistung durch Umstände unmöglich oder unzumutbar erschwert, die TRUXI nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Sperrungen, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Fahrzeugausfall, Streik), verlängern sich Leistungsfristen angemessen. TRUXI informiert den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der dadurch bedingten Verzögerung besteht in diesen Fällen nicht.
§16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§18 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Erfüllungsort ist Hamburg.
TRUXI ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Bei Fragen zu diesen AGB erreichst du uns unter info@truxi.de oder telefonisch unter 040 228 699 39.