Sicherheit & Recht

Versicherung, Haftung & Qualität bei TRUXI

Bei einem Transport vertraust du uns deine Sachen an. Damit du genau weißt, woran du bist, erklären wir hier offen, wie die Haftung bei TRUXI geregelt ist, was im Schadensfall passiert und was wir tun, damit es gar nicht erst dazu kommt. Ohne Kleingedrucktes, ohne leere Versprechen.

So ist dein Transport abgesichert

Jeder Transport bei TRUXI unterliegt der gesetzlichen Haftung nach deutschem Speditions- und Frachtrecht (insbesondere §§ 407 ff. HGB). Diese Haftung gilt automatisch für jeden Auftrag, ohne Aufpreis und bereits im Festpreis enthalten. Die Höhe richtet sich nach der Art des Auftrags: bei einzelnen Transporten (z. B. Möbeltaxi oder Kurier) haften wir nach Gewicht gemäß § 431 HGB, bei Umzügen mit 620 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaums gemäß § 451e HGB.

Auch wenn ein geprüfter Transportpartner deinen Auftrag ausführt, bleibt TRUXI dein Vertragspartner und haftet dir gegenüber (§ 428 HGB). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Die vollständigen Haftungsregelungen stehen in § 9 unserer AGB.

Was abgedeckt ist – und was nicht

Damit es im Schadensfall keine Missverständnisse gibt, hier der ehrliche Rahmen.

Abgedeckt

  • Schäden, die während Transport, Be- und Entladen in unserer Verantwortung entstehen
  • Verlust von Transportgut, das uns übergeben wurde
  • jeweils innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge des HGB (§ 431 bei Einzeltransporten, § 451e bei Umzügen)

Nicht abgedeckt

  • Schäden, die du selbst verursacht hast, etwa durch falsch angegebene Maße oder nicht transportsicher vorbereitete Stücke
  • bereits vorhandene Vorschäden
  • Schäden, die nicht fristgerecht gemeldet wurden (siehe Fristen unten)
  • reine Folge- oder Vermögensschäden über den gesetzlichen Rahmen hinaus

Schaden melden – Schritt für Schritt

  1. Sofort dokumentieren: Fotografiere den Schaden direkt vor Ort bzw. bei der Übergabe.
  2. Im Übergabeprotokoll vermerken: Halte den Schaden schriftlich fest und lass ihn vom Fahrer bestätigen.
  3. Verdeckte Schäden: Was erst später auffällt, meldest du innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich.
  4. An uns senden: Schick Fotos und eine kurze Beschreibung an info@truxi.de. Wir prüfen jeden Fall und melden uns zügig zurück.

Tipp: Für besonders wertvolle Stücke lohnt sich ein Blick in deine eigene Hausratversicherung. Wie die beim Umzug greift, erklären wir im Ratgeber Hausratversicherung beim Umzug.

Was wir tun, damit nichts passiert

Die beste Absicherung ist ein Transport, bei dem nichts kaputtgeht. Qualität steht bei uns deshalb vor Tempo:

  • Geprüfte, eingespielte Fahrer und Transportpartner statt wechselnder Aushilfen
  • Sorgfältiges Sichern, Polstern und Verzurren der Ladung
  • Die passende Fahrzeuggröße, damit nichts gequetscht oder überladen wird
  • Übergabe mit Foto-Bestätigung an Start- und Zieladresse
  • Festpreis ohne Zeitdruck – sorgfältig schlägt schnell

Dass das funktioniert, zeigen über 700 Bewertungen mit einem Schnitt von 4,8 von 5 Sternen. Mehr dazu.

Häufige Fragen

Was kostet die Absicherung meines Transports?
Nichts extra. Die gesetzliche Haftung gilt automatisch für jeden Auftrag und ist bereits im Festpreis enthalten.
Wie hoch ist die Haftung im Schadensfall?
Die gesetzliche Haftung richtet sich nach der Auftragsart: bei einzelnen Transporten nach Gewicht (§ 431 HGB), bei Umzügen mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
Bin ich abgesichert, wenn der Schaden durch mich entstanden ist?
Nein. Die Haftung greift für Transportschäden, die in unserer Verantwortung liegen. Für selbst verursachte Schäden, etwa durch falsch angegebene Maße oder nicht transportsicher vorbereitete Stücke, kommen wir nicht auf.
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Offensichtliche Schäden sofort bei der Übergabe im Übergabeprotokoll festhalten. Verdeckte Schäden, die erst später auffallen, innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzeigen.
Sind besonders wertvolle Stücke voll abgedeckt?
Die gesetzliche Haftung ist nach Gewicht begrenzt und bildet bei sehr hohen Einzelwerten nicht immer den vollen Wert ab. Für Kunst, Antiquitäten oder ein Klavier lohnt sich ein Blick in deine eigene Hausratversicherung, die solche Stücke beim Transport häufig über die Außenversicherung mitversichert.

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